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Die Kriminalitätsbekämpfung umfasst alle polizeilichen Ermittlungen von der Anzeigenaufnahme bis zur Abgabe des Ermittlungsvorganges an die zuständige Staatsanwaltschaft. Während die Kriminal- und Ermittlungsdienste der Polizeikommissariate in ihrem Zuständigkeitsbereich leichte bis mittlere Kriminaldelikte bearbeiten, obliegt dem Zentralen Kriminaldienst die Aufgabe der spezialisierten Kriminalitätsbekämpfung im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion.
Darüber hinaus ist der Zentrale Kriminaldienst für die Bekämpfung der allgemeinen leichten bis mittleren Kriminalität am Sitz der Polizeiinspektion Hameln zuständig. Er ist verantwortlich für die Kriminalitätsbekämpfung innerhalb der Polizeiinspektion und entscheidet über die Zuweisung der Ermittlungsführung, den notwendigen Kräfteansatz, die Einrichtung von Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen und sonstige Rahmenbedingungen.
Der ZKD gliedert sich in die Fachkommissariate 1 bis 7. Weiterhin gehören die Fahndungsgruppe und die Analysestelle dazu. Hier eine Übersicht:. Raubdelikte, wie Raub auf Geldinstitute, Spielhallen, Tankstellen oder ähnliche Tatobjekte sowie Raubüberfälle in Wohnungen, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, sofern sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Fachkommissariats 1 fallen, Erpressung, Diebstähle ohne erschwerende Umstände und unter erschwerenden Umständen von Antiquitäten, Kunst- und sakralen Gegenständen, Schusswaffen, Betäubungsmittel aus Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäusern und vergleichbaren Orten, Kraftfahrzeugsachwertdelikte, Hehlerei, sofern das Grunddelikt in die Zuständigkeit des Fachkommissariat 2 fällt, Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Ausnahme konsumorientierter Delikte und des sog.
Das Fachkommissariat 6 ist am Sitz der Polizeiinspektion für alle Jugendsachen zuständig. Darüber hinaus ist es inspektionsweit für die Bearbeitung von Verfahren gegen kindliche und jugendliche Mehrfach- und Intensivtäter in besonderen Fällen zuständig. Für die Ermittlungen gelten grundsätzlich das Wohnortprinzip sowie der deliktsübergreifende und täterorientierte Ansatz.
Soweit über die Bearbeitung von Jugendsachen hinausgehende Spezialkenntnisse erforderlich sind z. Die Bearbeitung von Verkehrsdelikten Minderjähriger erfolgt grundsätzlich im Fachkommissariat 7. Das Fachkommissariat 6 ist nur zuständig, wenn eine besondere kriminelle Energie, die Gefahr der Entwicklung einer kriminellen Karriere oder ein Tatzusammenhang mit einem bereits dort bearbeiteten oder in der Bearbeitung befindlichen Delikt erkennbar ist.